Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi
Ich habe die Zinscoupons nicht genutzt, kann ich die Zinsen aller vorherigen Jahre mit anmelden? Oder nur die des laufenden Jahres bzw. seit wann?
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Die Zinsen, die zum 16.08.2009 und 16.08.2010 fällig waren, sind bereits zum 31.12.2011 bzw. 31.12.2012 verjährt
(kannst Du aus §6 Abs. 1 in den Anleihebedingungen auf der Rückseite Deiner Schmuckurkunde erkennen).
Eine berechtigte Forderung hast Du also (nur) noch aus den Zinsscheinen zum 16.08.2011 und 16.08.2012...und natürlich aus dem laufenden Zinszeitraum (letztere aber nur zeitanteilig bis zum Zeitpunkt der Insolvenzverfahrenseröffnung).
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