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Alt 01.11.2009, 21:03
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kucki kucki ist offline
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Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Die ganze "Diskussion" ist doch abstrus.

Zum jetzt angesprochenen Punkt: Die Polizei darf unter bestimmten Bedingungen Platzverweise erteilen (jemanden anweisen, sich auf jeden Fall vom Acker zu machen) oder sogar in Gewahrsam nehmen (jemanden anweisen, sich auf keinen Fall vom Acker zu machen), weil sie Polizei ist.

Das hat mit dem Hausverbot, das der Hausherr (Veranstalter) nach seinen Ermessen erteilen darf, ebensowenig zu tun, wie auch das Hausverbot keine Strafe (iSd Strafrechts) ist und die Entscheidung des Veranstalters kein Urteil (iSd Rechts).

Und wenn es weitestgehend in meinem Ermessen steht, an wen oder welchen Personenkreis ich Einladungen zu meinen Veranstaltungen richte, dann steht es mir natürlich frei, nur staatlich anerkannte Gewaltbereite bestimmter Kategorien einzuladen oder auch gerade eben nicht, bzw überhaupt an staatliche Anerkennung anzuknüpfen oder teilweise oder eben gar nicht. Dir steht das auch frei, wie auch der Schickeria und natürlich auch dem MSV.

Gruß
Dann steht es mir als Ladenbesitzer also auch frei <BeliebigePersonenGruppeHier> den Zutritt zu verbieten?

Beispiele für <BeliebigePersonenGruppeHier>: Ausländer, Nichtchristen, Schwule, Lesben, Kölner oder andere. Such dir was aus.

Und genau dieses recht bezweifel ich doch mal arg. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies in unserem Land seit mehr als 60 Jahren nicht mehr geht.
Und das ist auch gut so.

Und bei der Diskussion geht es im Kern nicht darum wer das Verbot ausspricht (Stadionbetreiber/Polizei), sondern wie es ausgesprochen wird und mit welcher Tragweite. Nämlich OHNE Prozess, Schuld und Urteil.

/Kucki
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:klatschen:ア-ヘンは ゴール を シュート。:klatschen:
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