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Alt 19.12.2017, 16:37
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Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Dass sich wegen der Gemeinnützigkeit des e.V. jetzt auch noch Probleme mit dem Finanzamt geben könnten, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.

Grundsätzlich hast du natürlich Recht: Wenn ein gemeinnütziger Verein auf einen Schlag ungefähr die Hälfte seines steuerbefreiten Vermögens für Zwecke aufwendet, die eindeutig seiner nicht gemeinnützigen, nicht steuerbefreiten Tochter-GmbH zuzuordnen sind, stellt sich die steuerrechtliche Frage quasi automatisch an allererster Stelle. Bei sowas gehen bei jeden Kaninchenzüchtervereinskassierer sofort alle Alarmlampen an.

Deshalb bin ich mir ganz sicher, dass auch beim damaligen Schatzmeister und beim damaligen Verwaltungsratsvorsitzenden, der seinerzeit schon Volljurist war und dessen originäre Aufgabe lautete, gerade solche beträchtlichen Sonderausgabenwünsche des Präsidiums gewissenhaft zu kontrollieren, sofort die Alarmlampen angegangen sind. Bevor sie den Honorarvertrag des e.V. mit Herrn Heun unterzeichnet haben, werden die verantwortlichen Alemannia-Herren alle mit diesem Deal verbundenen steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen also ganz bestimmt genauestens geprüft und sich beim geringsten Zweifel weiteren fachliche Rat eingeholt haben.

Wir sollten also davon ausgehen, dass das alles absolut wasserdicht geprüft worden ist und dass wir uns zumindest in Hinblick auf eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit keinerlei Sorgen machen müssen.
Nette Satire!!
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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