Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5521  
Alt 19.12.2017, 14:38
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.505
Abgegebene Danke: 5.226
Erhielt 10.383 Danke für 3.030 Beiträge
Zitat:
Zitat von rocker Beitrag anzeigen
Ich befürchte eine viel früher "hochgehende Bombe". Ich befürchte wegen der nicht Satzungsgemäßen Verwendung der Gelder die entsprechende Reaktion des Finanzamtes, nämlich die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des e. V. Dies würde zu kräftigen Steuerzahlungen des e. V. führen und könnte auch den e. V. in eine Insolvenz bringen.
Natürlich hoffe ich, dass dies nicht geschieht. Ich warte auf die überfällige Erklärung der Alemannia Verantwortlichen zu der leidigen Thematik.
Dass sich wegen der Gemeinnützigkeit des e.V. jetzt auch noch Probleme mit dem Finanzamt geben könnten, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.

Grundsätzlich hast du natürlich Recht: Wenn ein gemeinnütziger Verein auf einen Schlag ungefähr die Hälfte seines steuerbefreiten Vermögens für Zwecke aufwendet, die eindeutig seiner nicht gemeinnützigen, nicht steuerbefreiten Tochter-GmbH zuzuordnen sind, stellt sich die steuerrechtliche Frage quasi automatisch an allererster Stelle. Bei sowas gehen bei jeden Kaninchenzüchtervereinskassierer sofort alle Alarmlampen an.

Deshalb bin ich mir ganz sicher, dass auch beim damaligen Schatzmeister und beim damaligen Verwaltungsratsvorsitzenden, der seinerzeit schon Volljurist war und dessen originäre Aufgabe lautete, gerade solche beträchtlichen Sonderausgabenwünsche des Präsidiums gewissenhaft zu kontrollieren, sofort die Alarmlampen angegangen sind. Bevor sie den Honorarvertrag des e.V. mit Herrn Heun unterzeichnet haben, werden die verantwortlichen Alemannia-Herren alle mit diesem Deal verbundenen steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen also ganz bestimmt genauestens geprüft und sich beim geringsten Zweifel weiteren fachliche Rat eingeholt haben.

Wir sollten also davon ausgehen, dass das alles absolut wasserdicht geprüft worden ist und dass wir uns zumindest in Hinblick auf eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit keinerlei Sorgen machen müssen.
__________________

Mit Zitat antworten