Zitat:
Zitat von DerLängsteFan
Und das ist auch gut so.
Ich bin froh, dass die Alemannia meine Daten nicht weitergibt.
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Das ist verständlich. Eben deshalb sollte das Antrags- und Kandidaturrecht in der Satzung anders geregelt werden, nämlich so, dass Interessenten diese 50 Unterschriften nicht beibringen müssen. Diese Unterschriften einerseits zu verlangen, die Herausgabe der Mitgliederliste aber gleichzeitig zu verweigern, ist widersprüchlich und zumindest rechtlich fragwürdig.
In einem ähnlichen Fall hat es dazu ein Urteil gegeben:
https://www.datenschutz-praxis.de/fa...tgliederdaten/