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Alt 12.08.2017, 00:54
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat von Turbolator Beitrag anzeigen
Als Beispiel:
Wenn ich einen Vertrag mit einem Lieferanten habe wo geregelt ist, dass ich von diesem wöchentlich eine Lieferung erhalte und ich hier für jede Lieferung einen Betrag X bezahlen müsse, diese Lieferung jedoch einmalig ausbleiben würde, könnte ich mit Sicherheit für -dieses Mal- dann mit dem Lieferanten über einen Ausgleich sprechen (z.B. Geld für dieses mal zurück). Jedoch kann ich nicht von dem Tag an bis Jahresende/Vertragsende einfach jegliche Zahlungen einstellen! Und das obwohl ich bis auf das eine Mal jede Woche die vereinbarten Lieferungen erhalte...
Dein Beispiel hinkt im letzten Satz. Die Alemannia hat nämlich in der Rückrunde nicht mehr weiter "geliefert", sondern nach der Kündigung von Check2win wieder für DocMorris geworben. Die ausgebliebene Zahlung von Check2win betraf ebenfalls nur die Rückrunde.

Es gab also beidseitig seit der Winterpause keine Leistungserbringung mehr. Was den logischen Schluss folgern lässt, dass aus dieser Zeit eigentlich auch niemand mehr dem anderen etwas schulden kann.

Die Alemannia hätte sich nach meiner Meinung ihren Anspruch nur sichern können, indem sie weiter für Check2win wirbt und das Entgelt für diese Leistung dann einklagt. Aber dafür war man zu dringend auf kurzfristiges Bargeld angewiesen.

So hat man "Pech" vermute ich. Es sei denn, es gäbe anderslautende vertragliche Regelungen zu Gunsten der Alemannia.
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