Zitat:
Zitat von Gardien
Vielleicht passt es ja auch dem einen oder anderen nicht, dass Hotte so aktiv an der neuen Satzung mitgearbeitet hat.
Frage an die Experten: Wenn man jetzt eintritt, ist man dann auf der JHV stimmberechtigt?
|
Aus § 5, Abs. 3 unserer Satzung:
(3) Mit Zugang der Aufnahmebestätigung und Zahlung des 1. fälligen Beitrags wird die Mitgliedschaft wirksam.
Heißt also, wenn man jetzt beitritt, dies akzeptiert wird und die fällige Einzugsermächtigung das 1. Mal greift, hat man auch Stimmrecht - weil alle inaktiven Mitgliedern mit Beginn der Mitgliedschaft Stimmrecht haben, gemäß § 6 Abs. 4:
(4) Mitglieder erhalten nach Erreichen des 16. Lebensjahres das aktive, mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.