Einzelnen Beitrag anzeigen
  #79  
Alt 07.07.2013, 16:08
Kiki13 Kiki13 ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 636
Abgegebene Danke: 1.355
Erhielt 734 Danke für 260 Beiträge
Zitat:
Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Wobei strafrechtlich da ggf. nicht aller Tage Abend ist (vgl. Verjährungsfristen § 78 StGB i.V.m. Ruhen der Verjährung § 78b StGB). Es soll ja Ende 2012 Strafanzeige gegen FK gestellt worden sein. Und wenn die Bekanntgabe, daß gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren läuft bzw. die Anordnung, daß dies dem Beschuldigten bekanntgegeben wird, hemmt das die straftrechtliche Verjährung, zumindest vom ersten Spatenstich an gerecht.
Das mag sein. Dies betrifft aber dann ja trotzdem nur Kraemer....
Mit Zitat antworten