Hi Stepahnie,
Ich bin davon ausgegangen dass diese Gläubigerausschuss erstmal von allen Gläubigern und dem Gericht gewählt wird:
http://www.insolvenz-ratgeber.de/iv/...igerausschuss/
Zumindestens nach dieser Defintion.
Zitat:
Zitat von Stephanie
Kürzlich wurde das ja irgendwie noch anders erklärt:
Gläubigerversammlung sind alle Gläubiger und Gläubigerausschuss sind einige, wenige, ausgewählte Gläubiger. Da wohl nicht alle Gläubiger heute anwesend sind bzw. eingeladen sind, sieht das dann ja der Definition nach (die vor 10 Tagen gegeben worden ist) eher nach Gläubigerausschuss aus.
Oder ?
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