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Alt 11.12.2007, 20:15
WoT WoT ist offline
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Zitat von s-blocker Beitrag anzeigen
Normalerweise ist es im Urheberrecht so, daß die abgebildete Person das Recht am eigenen Bild hat. Wenn sich diese Person jedoch einem Fotografen stellt und ein Bild machen lässt, hat sie (die Person) in dem Moment die Rechte am Bild an den Fotografen weitergegeben (es sei denn sie verlangt die Vernichtung oder Geld dafür oder oder oder ...). Fotografen gelten im allgemeinen als "freie Künstler" und können, wenn Sie einmal das Einverständnis der abgebildeten Person haben, mit dem Bild (fast) alles machen was Sie wollen. Unter anderem auch verkaufen, denn davon leben Sie ja. Sittenwidriges und ähnliches sollte man damit natürlich nicht anfangen, aber genau hier liegt ja die Frage: Ist die Anzeige "schädlich" für den abgebildeten? Oder eher nicht?[...]
Ich meine, da wirfst Du einiges ganz fürchterlich durcheinander. In der Verquickung ist fast alles falsch.

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Zitat von s-blocker Beitrag anzeigen
Wenn GB will, kann er damit die Gerichte bemühen, ist allerdings die Frage wie groß der Sinn und Nutzen dabei wäre !? Im Prinzip ist es ja eine Art "Karikatur". GB erfährt dadurch keinen großen Schaden. Sowas gibt es Tag für Tag in jeder Zeitung (da sollte GB mal ein paar Politiker fragen, die zB im Stern / Spiegel o.ä. jede Woche von Karikaturisten durch den Kakao gezogen werden).[...]
Du verwechselst redaktionelle Artikel, wo auch die Karikatur gerade einer Person der Zeitgeschichte in sehr weiten Grenzen erlaubt ist, mit kommerzieller Werbung, wo das eben nicht der Fall ist. Grundsätzlich ist es -sehr vereinfacht ausgedrückt- die Frage, ob man sich etwas (heraus)nimmt, was man sonst nicht oder nur gegen Entgelt erhält. Und wenn man sich die Frage stellt, was man Buchwald hätte zahlen müssen, damit der (vorab gefragt) dieser werblichen Verwertung seines Photos zustimmt, ist man auch gleich bei der Größenordnung, die hier einige (selbst nicht Betroffene) leichthin für einen Klacks halten.

Gruß
PS Früher gab es auch so etwas wie ernstzunehmdes anwaltliches Standesrecht. Aber Gepflogenheiten ändern sich und Stil kann man nicht mehr überall voraussetzen. Soll sich die Kammer kümmern, wenn sie mag...
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