Ich finde, dass wir ganz unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren (und eventuell zivilrechtlichen Ansprüchen) nach Abschluss dieser Verfahren und nach der Insolvenz eine vereinsinterne Aufarbeitung vornehmen sollten. Dazu sollten Vertreter der beteiligten Gremien, einfache Mitglieder und Vereinsfremde von der Mitgliederversammlung befugt werden, alle Unterlagen des Vereins einzusehen - quasi wie ein Vereinsgerichtsverfahren. Dabei geht es gar nicht um Sanktionen, sondern es sollte eine Aufarbeitung geben, mit der man dann eben auch feststellen kann, welche Fehler man in der Zukunft besser nicht mehr macht.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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