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Alt 11.04.2017, 14:57
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Zitat von Kaffeesatzleser Beitrag anzeigen
Ich glaube allerdings nicht, dass ein Fall der Masseunzulänglichkeit gegeben ist... oder dass eine Einigung mit Infront und den anderen Gläubigern in aussichtslos weiter Ferne liegt
Der Insolvenzverwalter hat doch schon gesagt, dass genügend Masse da ist, das Verfahren durchzuführen (d.h. ihn und das Gericht zu bezahlen).

Wie könnte denn eine Einigung mit Infront und Kölmel aussehen. Hier war mal zu lesen, dass die GmbH bei Infront 1 Mio. und bei Kölmel 0,5 Mio. Schulden hat. Ob das stimmt, weiß ich nicht, aber nehmen wir das mal als Basis.

1. Infront und Kölmel sagen, dass ihnen die Alemannia so sehr am Herzen liegt, dass sie auf das Geld verzichten. Folge: Die GmbH existiert weiter, gehört nach wie vor dem e.V. und startet schuldenfrei in eine goldene Zukunft.

2. Infront und Kölmel verzichten nicht und geben auch kein grünes Licht für ein Fortbestehen. Folge: Die GmbH ist per Gesetz liquidiert, der e.V. kann mit seiner derzeit noch 2. Mannschaft in der Bezirksliga kicken.

3. Es kommt zu einer Einigung zwischen den Gläubigern, die z.B. so aussieht, dass aus den bisherigen Gläubigern Gesellschafter werden. So könnten danach Infront 60 % der GmbH gehören, Kölmel 30 % und dem e.V die verbleibenden 10 %. Der e.V. erhält weiterhin 50,1 % der Stimmrechte solange, wie die 50+1 - Regel noch Bestand hat.

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