Zitat:
Zitat von tivolino
Wenn aber doch was dran wäre, müsste man sich dringendst über die Entscheidungsbefugnisse in unserer freischwebenden neuen GmbH Gedanken machen. Wenn es bei einer solchen Frage hart auf hart kommt, könnten im Moment zwei bis drei Leute theoretisch weitreichende Dinge im Alleingang entscheiden.
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Sofern es um GmbH-Anteile geht, ist deren Alleineigentümer aber der e.V.
Wenn die GmbH eine Wurst ist, dann ist der TSV der Metzger.
Und die Wurst darf sich nicht ohne Zustimmung des Metzgers selber verkaufen.