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Alt 22.12.2017, 20:17
tivolino tivolino ist offline
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Braucht man tatsächlich 1 Mio. €?

So ganz genau weiß ich es auch nicht. Aber ich habe mir mal die Statuten angesehen. Im Statut für die RL West heißt es:

§ 9 Zulassung von Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften können unter der weiteren Voraussetzung zum Spielbetrieb zugelassen werden, dass sie Tochtergesellschaften von Mitgliedsvereinen der Landesverbände sind und der Mutterverein 50 Prozent zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner innehat.
Für die Zulassung von Kapitalgesellschaften (Tochtergesellschaften) gilt § 9 des DFB-Statuts für die 3. Liga entsprechend.
Rückfall, Verlust und Rückübertragung des Antragsrechts regeln sich entsprechend § 10 des DFB-Statuts für die 3. Liga.

Aufgrund des von mir unterstrichenen Satzes habe ich mir dann den "entsprechend geltenden" Paragrafen des Drittliga-Statuts angesehen. Dort heißt es in § 9 (5):

Kapitalgesellschaften müssen zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit darlegen, dass ihr gezeichnetes Kapital (§ 272 Absatz 1 HGB) mindestens € 1.000.000,00 beträgt...

Ich schließe aber nicht aus, dass ich das falsch interpretiere. Aber ist ja auch egal - Herr Niering wird schon alles richten.

http://wdfv.de/spielbetrieb/regional...egelungen.html
https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam...tut_3_Liga.pdf

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