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Alt 30.05.2013, 11:04
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FeiK FeiK ist offline
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Ich bin immer noch fassungslos...

Aber ne AHV brauchen wir IMO nicht...
Das erste Halbjahr ist nicht mehr lange und die Einlandung muss 20 Tage vorher raus sein, sollte also binnen 11 Tagen passieren - oder gibts hier auch wieder ein Rechtsgutachten ???


Zitat:
10.3 Die Mitgliederversammlung muss im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres stattfinden. Sie wird vom Präsidium in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und der vollständigen namentlichen Vorschlagslisten für anstehende Personenwahlen. Die Einladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladungen 20 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Post unter der letzten dem Verein bekannten Mitgliederanschrift aufgegeben worden sind.
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