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Alt 25.07.2014, 17:56
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat von Bucki Beitrag anzeigen
Laut Satzung des Fan-IG e.V. sind der/die Fanbeauftragte(r) der Alemannia sowie die/der Leiter(in) des Aachener Fanprojekts geborene (beitragsfreie) Mitglieder der IG. Aber sie dürfen zwar wählen (aktives Stimmrecht) aber nicht gewählt werden (passives Stimmrecht). Wieso wurde dies wohl so durch die Gründungsversammlung des Fan-IG e.V. seinerzeit entschieden? Damit nun ein bereits gewähltes Vorstandsmitglied des Fan-IG e.V (völlig egal um wen es sich dabei handelt) sowie der gesamte IG-Vorstand das ganze nun "aushebelt"?
...
Zwischen diesen Personen und ihren Aufgaben sehe ich einen bedeutenden Unterschied.
Fanbeauftragte/r und Fanprojektleiter/in arbeiten hauptamtlich in der Fanbetreuung im Auftrag von Alemannia GmbH bzw. der Behörden.
Da sind Interessenkonflikte mit der IG definitiv möglich.

Eine Mitarbeiterin in der Mitgliederverwaltung ist ja im Grunde vor allem für "Papierkram und Formalismus" zuständig, sie entscheidet dort wohl kaum über Stadionverbote, Ticketpreise, Sonderbusse etc.
Da sehe ich auch nicht die Gefahr von Interessenskonflikten.

Daher sehe ich das doch sehr entspannt.
Andernfalls hätte man ja in der Satzung formulieren können bzw. müssen, dass alle Personen, die Gehaltszahlungen von GmbH oder TSV beziehen, grundsätzlich nicht wählbar wären. Hat man aber nicht, sondern es explizit nur auf die von Dir benannten Personen beschränkt. Auch das wird wohl seinen Grund gehabt haben.
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Andreas (25.07.2014), golfyankee (25.07.2014)