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Alt 29.12.2012, 22:39
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Stephanie Stephanie ist offline
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Ich finde, dass wir ganz unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren (und eventuell zivilrechtlichen Ansprüchen) nach Abschluss dieser Verfahren und nach der Insolvenz eine vereinsinterne Aufarbeitung vornehmen sollten. Dazu sollten Vertreter der beteiligten Gremien, einfache Mitglieder und Vereinsfremde von der Mitgliederversammlung befugt werden, alle Unterlagen des Vereins einzusehen - quasi wie ein Vereinsgerichtsverfahren. Dabei geht es gar nicht um Sanktionen, sondern es sollte eine Aufarbeitung geben, mit der man dann eben auch feststellen kann, welche Fehler man in der Zukunft besser nicht mehr macht.


Bei Dynamo Dresden haben sich die Mitglieder nach deren damaliger Fast-Pleite genau solch eine "Institution" erkämpft. Die Gruppe war bint gemischt aus allen Bereichen und hat sich mit der Aufarbeitung im Sinne der Fans gekümmert. Das hat nicht jeder im Verein gerne gesehen, aber die Fans haben sich so Gewissheit verschafft. Allerdings sind die Gremien dort durchweg auch mit Fanvertrezern gespickt, was der Gruppe das Arbeiten erleichtert hat, weil sie nicht überall vor verschlossene Türen gelaufen sind.
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