Zitat:
Zitat von greeny
Eine Wahl kann auf dieser JHV nicht stattfinden. Die Einhaltung der 90-Tages-Frist war nicht möglich. Nun wird die Satzung beachtet ... und es ist auch nicht richtig/gut. Verstehe das, wer will.
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Wieso war die Einhaltung nicht möglich? Die GmbH wurde Anfang Februar gegründet, drei AR-Mitglieder wurden unverzüglich benannt. Damit war schon im Februar klar, dass zwei weitere AR-Mitglieder zu Wahl anstehen. Dies hätte man bis Mitte März unter Beachtung der Frist ankündigen können.