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Alt 02.04.2018, 13:44
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Zitat:
Zitat von Mausi Beitrag anzeigen
Ich bitte um Korrektur sollte ich falsch liegen, aber Handlungsvollmacht hätte dann der Präsident des TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. und Kontrollgremium wäre der Verwaltungsrat.

MvH und der gewählte Aufsichtsrat sind für die GmbH zuständig und haben was den e.V. und somit den Spielbetrieb der Fussballer angeht nichts mehr zu sagen.
Dafür haben Sie nicht kandidiert und sind so auch nicht gewählt worden.

Mit welchen Argumenten hat man noch damals die Einführung der GmbH begründet? Hauptsächlich doch wegen des Haftungsrisikos, wenn ich mich recht erinnere.
Gilt das alles jetzt nicht mehr?

Und vor allem:
Muss dazu nicht ein Beschluss der MV vorliegen???
Jedenfalls hat die MV 2006 die Verlagerung des Spielbetriebs auf die Gmbh beschlossen.
Ich bin gespannt, mit welchen Argumenten jetzt die Rückverlagerung auf den eV ohne einen Mitgliederbeschluss begründet werden kann.

Man dreht es sich ja, wie es passt.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

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