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Alt 12.10.2011, 16:46
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Michi Müller Michi Müller ist offline
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Ein Bebauungsplan für einen Neubau an alter Stelle wäre erst garnicht soweit gekommen, weil die Lärmgutachten wegen der Nähe zur Wohnbebauung keine Einhaltung der zulässigen Richtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung nachgewiesen hätten. Selbst beim jetzigen Neubau ging es nur über "seltene Ereignisse", bei denen die niedrigen Richtwerte bei Mittagsspielen überschritten werden, was m . E. schon eine Rechtsverdrehung dargestellt hat. Bei einer Klage wäre es eng geworden.
Das ist aber nur der Schallschutz, es hätte auch noch andere Problem wie Zufahrt usw. gegeben.

An alter Stelle war nur eine Sanierung möglich , keine Erweiterung z.B. für die VIP -Tribüne, die aber wirtschaftlich notwendig war.

Das ist aber alles Schnee von gestern.
Wir haben den Neubau und die zugehörigen finanziellen Verpflichtungen an der Bux. Die einzige Chance ist eine Streckung oder ein Verkauf.
Wieso ist das eigentlich so? Warum zählt nicht "wer oder was zuerst da war"? Ich kann doch nicht neben einem Stadion ein Haus bauen und micht 20 Jahre später beschweren das es zu laut ist!?
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