Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Jegliche Erweiterung fiel nicht mehr unter Bestandsschutz und war ohne neuen Bebauungsplan nicht machbar.
Machbar dort war nur eine reine Sanierung ohne räumliche Erweiterung.
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Die Frage ist ja, wie sehr der neue Bebauungsplan eine Sache des politischen Willens gewesen wäre. Letztlich also: Wäre eine solche Änderung des Bebauungsplans rechtlich durch die Anwohner angreifbar gewesen?