Zitat:
Zitat von flitzer1982
mal ganz ehrlich...das darf die alemannia, sofern verantwortungsvoll handelnd, nicht mit einkalkulieren.
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Da hast du sicherlich Recht.
Für mich stellt sich aber hier jetzt die Frage, bis wann man sich seinen Anleihen-Betrag auszahlen lassen kann? Kann ich das rein theoretisch bis in die unendliche Zukunft verschieben und die GmbH muss diesen Betrag auch bis in die Unendlichkeit als Fremdkapital in ihren Büchern führen? Oder gibt es da eine Frist, die evtl. sogar mit der Laufzeit der Anleihe identisch ist? Mir geht es hier nur um die eigentliche Anleihe und nicht um die Zinsen.
Gruß,
Alex