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Alt 22.01.2018, 18:55
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easy easy ist offline
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Eine gewagte Konstruktion!

Der Insolvenzverwalter hat auch (bzw. vor allem) die Interessen der Gläubiger der insolventen GmbH zu berücksichtigen. Er darf werthaltige Vermögensgegenstände nicht an den Eigentümer zurückgeben, erst recht nicht für einen symbolischen Betrag.

Genau das meinte ich mit meiner Anmerkung ...
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