Zitat:
Zitat von Kleeblatt4TSV
Diese Schlussfolgerung ändert doch nichts am Status eines Fußballstadions im Sinne des BGH.
Angenommen ich würd jetzt der Euro-Lotto-Jackpott knacken und das Stadion von der Stadt zurückkaufen, dann wäre ich Eigentümer und Hausherr. Dennoch bleibt das Stadion Teil des öffentlichen Raums, wenn ich es der Alemannia vermiete. Vermiete ich es nicht und sag ... heyyyy ich feier jetzt hier immer nur meine eigenen Privatparties, dann hab ich das Recht zu bestimmen, wer kommen darf und wer nicht.
Fußballspiele sind öffentliche Veranstaltungen, eben im Gegensatz zu privaten Parties.
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Und welchem Recht wird dann z.B. die Stadionverbotlerfahne verboten.
Deiner Auffassung nach müsste dann ja alles akzeptiert werden, was nicht direkt gegen geltendes Recht verstösst. Also Transparente mit welchen Forderungen auch immer.
Braunkohle Atomstrom Merkel Trump und weiss der Geier was.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."