Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3641  
Alt 11.10.2016, 23:02
Benutzerbild von Kleeblatt4TSV
Kleeblatt4TSV Kleeblatt4TSV ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 6.764
Abgegebene Danke: 3.178
Erhielt 1.728 Danke für 574 Beiträge
Zitat:
Zitat von Wissquass Beitrag anzeigen
es hieß ja..: passt dem Hausherrn deine Nase nicht, kann er dich rausschmeißen ..
Frage wär: der Hausherr auf dem Tivoli ist ja der Verein Alemannia, und der Verein ist die Summe der Mitglieder...
würde man daraus schlussfolgern können, dass ein Vereinsmitglied eine rechtlich andere Stellung hat, da er ja quasi selber Mit- Hausherr ist ?
Diese Schlussfolgerung ändert doch nichts am Status eines Fußballstadions im Sinne des BGH.
Angenommen ich würd jetzt der Euro-Lotto-Jackpott knacken und das Stadion von der Stadt zurückkaufen, dann wäre ich Eigentümer und Hausherr. Dennoch bleibt das Stadion Teil des öffentlichen Raums, wenn ich es der Alemannia vermiete. Vermiete ich es nicht und sag ... heyyyy ich feier jetzt hier immer nur meine eigenen Privatparties, dann hab ich das Recht zu bestimmen, wer kommen darf und wer nicht.
Fußballspiele sind öffentliche Veranstaltungen, eben im Gegensatz zu privaten Parties.
Mit Zitat antworten