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Alt 03.05.2009, 12:22
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Zitat:
Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Nach § 7a der AGB muss man pro Buchstabe eine Kachel kaufen.
Die Gmbh hat das Recht, Namen zurückzuweisen, die dem nicht entsprechen.
Da könnte ja jeder kommen.
Stell dir mal vor, da will einer mit "Heidewitzka sätt die Frau Molls" auf eine Kachel. Damit kann man ja nichts verdienen.
Na gut! Dann eben gutverteilt als Randerscheinung.

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Der Kluge lernt aus allem und von jedem,
der Normale aus seinen Erfahrungen und
der Dumme weiß alles besser. (Sokrates)
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