Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1091  
Alt 29.04.2012, 11:14
Hollaender1
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
...ist es aber nicht.

1. Du kannst (vorausgesetzt du bist Mitglied) mit dem satzungsgemäß geforderten Prozedere eine "Außerordentliche-JHV" beantragen - die muss dann spätestens 2 Monate nach Beantragung stattfinden. Also bei Beantragung noch morgen früh spätestens am 30. 06. Ist aber dann wohl schon zu spät...

2. Jedoch ist Kraemer kein Gewählter im TSV, sondern Angestellter der GmbH. Insofern ist die JHV des TSV für ihn sachlich und formal gar nicht zuständig.

3. Solltest du aber darauf zielen wollen, die Gewählten im AR abzuwählen, so sieht die Satzung des TSV ein solches Instrument (Abwahl) gar nicht vor. Du kannst bestenfalls bitten, dass alle zurücktreten. Tun sie es, ok. Tun sie es nicht, so bleibt dir nur, dich zu ärgern.

4. Gleichwohl ist die "Außerordentliche-JHV" zurzeit durchaus auch eine ganz reale Überlegung zur Aufarbeitung der Vorgänge der letzten Jahre, sollte das heute oder insgesamt sportlich und/oder finanziell schief gehen...

klööss
Jetzt aber mal ehrlich Klööss, wenn ich das also so richtig lese. Könnte eine MItglieder Versammlung weder den AR kippen noch den GF kippen , weil die Vereinssatzung und die GmbH Gesetzgebung dies nicht zulassenn. Das ist doch eine wunderbar konfliktfreie Situation für alle Funktionäre. Sie können sich quasi nur selbst entlassen. Wo gibts denn sowas?
Mit Zitat antworten