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Alt 19.07.2017, 09:33
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Der_Seher Der_Seher ist offline
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Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Eine Anwaltskanzlei schreibt dazu im Internet:

Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, Forderungen und sonstige Ansprüche, die gegen Dritte bestehen, durchzusetzen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Durchsetzung unbezahlter Rechnungen handeln oder um Anfechtungsansprüche.
Der Insolvenzverwalter ist haftbar, wenn er einen bestehenden Anspruch nicht (gerichtlich) durchsetzt oder verjähren lässt.


Das entspricht auch meiner Logik, aber ich unterstelle , er weiß was er tut.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."

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