Zitat:
Zitat von Franz Wirtz
Ich hatte diese Frage bereits mehrfach aufgeworfen, leider ohne Gehör zu finden:
Ist die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates für uns irgendwie greifbar?
Auszug Satzung
14.9 Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Papier ist geduldig.
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Es ist eine Selbstverständlichkeit , dass der Vorsitzende eines Gremiums seine Gremium - Mitglieder über wichtige Vorgänge wie die beabsichtigte Einleitung der Insolvenz zu informieren hat.
Dazu braucht es keine Geschäftsordung.
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Zuweilen überraschen Deine Antworten.
Der Verwaltungsratsvorsitzende hat doch gerade das Gegenteil Deiner Aussage bewiesen. In einer uns hoffentlich irgendwann 'mal einsichtigen Geschäftsordnung sind Form und Fristen für Informationsgespräche und Einladungen zu Sitzungen zu vermuten. Das Nicht-Einhalten bestimmter Regularien könnte Auswirkungen auf konkrete Beschlussfassungen haben, die hierdurch anfechtbar würden.
Ich möchte dementsprechend nicht wissen, ob der Verwaltungsratsvorsitzende schlichtweg nur ein wenig „unhöflich“ unterwegs war, sondern ob er (un-)absichtlich Kollegen uninformiert ließ?
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