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Alt 11.04.2017, 19:17
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Zitat:
Zitat von Franz Wirtz Beitrag anzeigen
Im Zusammenhang mit der Beobachtung, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrates anscheinend nicht alle Mitglieder rechtzeitig informiert hatte, wäre es interessant zu erfahren, ob gegen die Geschäftsordnung verstoßen wurde.

Solche „Nebensächlichkeiten“ könnten durchaus einmal 'ruckzuck' wichtig werden, entsprechend sollte man, über einen Antrag zur Hauptversammlung, darüber abstimmen lassen, ausnahmslos alle Geschäftsordnungen zu veröffentlichen. Selbst wenn eine solche Abstimmung keine Mehrheit fände, bekäme man dieses Thema und das seltsam anmutende Verhalten des Vorsitzenden noch 'mal „auf den Tisch“ und erfährt zwangsläufig weitere Hintergründe.

Jahreshauptversammlung ist nur einmal im Jahr, entsprechend sollte jedwede Möglichkeit ausgeschöpft werden, das zentrale Thema - mangelnde Transparenz - aufzugreifen. Steter Tropfen höhlt den Stein. .


PS:
Di, 11. April 2017
KOMMISSARISCHES PRÄSIDIUM IM AMT
Auszug:„Vor uns liegt ein hartes Stück Arbeit. Wir müssen die notwendigen Aufgaben Schritt für Schritt abarbeiten. Das kann nur gelingen, wenn alle, denen die Alemannia am Herzen liegt, an einem Strang ziehen“, so Dr. Martin Fröhlich, der zugleich dem alten Präsidium für die geleistete Arbeit dankte: „Der Verein ist in einem guten Zustand. Das ist dem unermüdlichen Einsatz des Schatzmeisters Horst Reimig und seiner Vorstandskollegen in den letzten Jahren zu verdanken.“
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Es ist eine Selbstverständlichkeit , dass der Vorsitzende eines Gremiums seine Gremium - Mitglieder über wichtige Vorgänge wie die beabsichtigte Einleitung der Insolvenz zu informieren hat.
Dazu braucht es keine Geschäftsordung.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius