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Alt 27.05.2008, 21:41
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Zitat:
Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Natürlich ist die Satzungsänderung auch mit diesen Ergänzungen und Kompromissen ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem Ist-Zustand.[
Das will ich wohl meinen, das ist nicht nur eine Verbesserung, das ist eine fundamental andere Grundlage im innervereinlichen Umgang.

Zitat:
Trotzdem gefallen mir 2 Dinge nicht:

-die Quotenregelung
Ich weiß was du meinst. Aber das hatten wir bisher auch:

Zum Verwaltungsrat: Vorschlagsquote Gremium: 7 bis 11, Mitglieder:0
Zum Ältestenrat: Vorschlagquote Gremium: 8, Mitglieder: 0
Zum Vorstand: Vorschlagsquote Gremium: 5, Mitglieder: 0
Zum Aufsichtsrat: Vorschlagsquote Gremium: 6, Mitglieder: 0

Jetzt: Vorschlagquote Mitglieder: zu jedem Gremium "beliebig" viele mit zum Teil Quotengarantie bei den Gewählten.

Zitat:
-der zu große Aufsichtsrat
9 oder 11, das macht nicht den qualitativen Unterschied. Dafür haben wir jetzt richtig gute Qualität bei den Qualifizierungskriterien, bisher reichte es aus, "unter 70 Jahre" alt zu sein...

Zitat:
Quotenregelungen führen ja allgemein dazu, dass die Quoten erfüllt, aber nicht unbedingt die besten Bewerber gewählt werden.
Hier gibt es ja in Zukunft die Mitgliederquote und die Gremienquote.
Ohne die Erfüllung der Qualifizierungskriterien gibt es auch keine Wahl bzw. ist eine Kandidatur gar nicht möglich. Beides wird größer: die Zahl der Mitglieder und die Qualität.

Zitat:
Wenn sich der AR der GmbH als Aufsichts- und nicht Arbeitsgremium (" Kompetenzausschuss") versteht, ist die Vergrößerung von 9 auf 11 auch nicht mit Arbeitsumfang zu begründen. Dann müsste man ja auch die Arbeitsfelder benennen, die zu besetzen sind.
Es liegt einfach, so wie man die Herren aus den letzten Wahlen kennt, der Verdacht nah, dass man einfach nur den Status Quo beim Anteil der Gremienvertreter erhalten will, d. h. es sollen soviele der bisherigen Mandatsträger wie möglich weiter in den Gremien bleiben.
Wie immer hängt es aber jetzt davon ab, was daraus gemacht wird und davon, welche Personen bei der nächsten Gelegenheit bei der Mitgliederquote und der Gremienquote vorgeschlagen werden.
Ganz klare Antwort: vorgeschlagen - egal in welcher Vorschlagsstufe, benannt oder empfohlen, vorgeschlagen ist noch lange nicht gewählt. Hier müssen sich künftig alle Kandidaten um Akzeptanz beim Souverän bemühen. Die relative Mehrheit muss erreicht werden, sonst ist ein Bewerber nicht im AR!

Zitat:
Aber es dauert ja noch, bis es soweit ist.
Man wird ja bis 2010 sicher nichts ändern wollen.
Oder wird doch der AR auf 9 aufgefüllt? Logissch wäre es ja.
Es ist nämlich ein klarer Widerspruch, den AR in Zukunft auf 11 Personen vergrössern zu wollen und jetzt aber es bis 2010 bei nur 8 zu belassen. Dann müssten auch 9 ausreichen.
Da bin ich überfragt. Das Vorschlagsrecht bzw. das Recht Ersatzkandidaten zu benennen liegt beim Verwaltungsrat nach gültiger Satzung/GmbH-Vertrag.

Zitat:
Aber man dreht es ja immer so, wie es passt.

Auch wenn ich mich wiederhole: das ist ja ein Ziel der neuen Satzung, hier klarere Verhältnisse zu etablieren. Allheilmittel ist aber auch das neue Gebilde nicht.

Klööss
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