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Alt 07.08.2011, 13:10
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DerLängsteFan DerLängsteFan ist offline
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Zitat:
Zitat von dizoe Beitrag anzeigen
Soweit ich es verstanden habe, bedeutet die Insolvenz der GmbH wohl auch das Ende deren einzigen Gesellschafters, nämlich des e.V., da dann dessen Einlage in die GmbH ebenfalls verloren ist. Damit wäre der Verein ebenfalls nicht mehr zahlungsfähig.
Habe ich das so korrekt wiedergegeben?

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