Zitat:
Zitat von Dexter
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Kündigungen der Spieler:
Ob ein „Sonderkündigungsrecht“ besteht ist nicht geklärt.
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Es gibt zwar ein Sonderkündigungsrecht durch den
Insolvenzverwalter, das auch für laufende Verträge gilt:
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteil...azr-695-99.htm
Dies gilt aber erst
nach Insolvenzeröffnung. Der vorläufige Insolvenzverwalter oder Sachwalter hat diese Sonderrechte nicht:
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteil...azr-134-04.htm