Zitat:
Zitat von Dexter
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a) das Gericht muss dem Sanierungsplan zustimmen, der überhaupt den Start in das Insolvenzplanverfahren erlaubt.
Dies ist erfolgt, weil die Gläubiger dem Sanierungsplan zugestimmt haben und den Sachwalter Herrn Mönning bestimmt haben. Dieser wurde dann vom Gericht eingesetzt. Somit sind wir jetzt im Insolvenzplanverfahren.
b) schaffen wir es innerhalb dieses Planverfahrens dann nicht eine Entschuldung zu erreichen bzw. uns mit den Gläubigern z. B. auf einen Teil-Schuldenerlass und eine langfristige (realistisch zu stemmende) Stundung zu einigen, wird das Insolvenzverfahren eröffnet, welches dann die Gläubiger gemäß Quote aus der Masse bedient. Dann sind wir durch dieses Insolvenzverfahren schuldenfrei.
Gruß
svenc