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Alt 29.05.2017, 08:42
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Nur weil es schon mal gemacht wurde, muss es nicht zwingend erlaubt sein.

Kannst du oder ein anderer Kundiger hier denn dazu eine verbindliche Aussage machen, die auch belegbar ist.

Also Ehrenamt und Ordnertätigkeiten ist nicht wirklich einfach.

Grundsätzlich (und verkürzt erläutert), und ich wiederhole, Grundsätzlich ist es so:
Arbeite ich für eine Sicherheitsfirma und soll ein Objekt überwachen, benötige ich eine Unterweisung nach §34a Gewerbeordnung.
Arbeite ich für eine Sicherheitsfirma und nehme Überwachungstätigkeiten im öffentlichen Raum wahr (Bahnhof, Kaufhaus, etc.) dann benötige ich eine Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung.
Arbeite ich für die Alemannia als fester Mitarbeiter, benötige ich grundsätzlich beides nicht!

Letzteres ist aber immer schwierig. Auch versicherungstechnisch!
Problematisch wird es bei Ehrenamtlern, vor allem was das versicherungstechnische betrifft. Läuft hier etwas schief und der Ehrenamtler hat weder eine Unterweisung, noch eine Prüfung NOCH ist irgendwo angestellt (Alemannia, Sicherheitsfirma)... uh ich glaube das könnte arge Probleme geben!

Also ich bin mir zu 99% sicher: Es wird KEINEN Ehrenamtler geben, der demnächst am Einlass oder im Stadion steht und Ordnertätigkeiten verrichtet!
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