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Alt 24.02.2013, 11:27
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Zitat:
Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, das du in der Sache recht hast, aber das Nichraucherschutzgesetz für das rücksichtslose Verhalten der Raucher ,die ja nun draussen stehen verantwortlich zu machen ist doch vermessen.

Ich schrieb ja nicht, dass das Nichtraucherschutzgesetz am "rücksichtlosen" Verhalten der Raucher schuld ist.

Sondern ich schrieb > geschuldet < und dies im Sinne von:

Wendungen, Redensarten, Sprichwörter

einer Sache geschuldet sein (auf etwas zurückzuführen sein, aus etwas resultieren: längere Öffnungszeiten sind verändertem Kundenverhalten geschuldet)

Von daher sehe ich hier nix Vermessenes.
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