Thema: Dominik Ernst
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Alt 10.03.2020, 10:50
Exiloecherjonge Exiloecherjonge ist offline
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Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Tut mir leid, aber schaue dir einfach noch mal die Bilder an. Dodo ist gerade dabei seinem Gegenspieler zu enteilen weil er schneller ist. Der Gegenspieler bemerkt das, kann nicht mehr an den Ball kommen, schaut noch mal kurz nach rechts zu Dodo und tritt ihn dann bewußt von hinten seitlich in die Beine. Ein klares beabsichtigtes Foul.


Dass er ihn dabei nicht absichtlich schwer verletzten wollte, sei ihm zugestanden, dass er eine schwerere Verletzung allerdings billigend in Kauf nahm, wie es bei solchen Tritten von hinten bei vollem Lauf eben nicht auszuschließen ist und öfters passiert, muss man ihm erschwerend zuschreiben. Will heißen keine vorsätzliche, aber eine fahrlässige Körperverletzung. Mindestens.
Das wäre aber dolus eventualis und damit bedingter Vorsatz ("billigendes Inkaufnehmen"), wobei die Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit da ein ewig strittiges Thema ist.

Aber stimmt natürlich was du sagst, er will ihn foulen, aber gewiss nicht (schwer) verletzen.
Ich kenne nur Fälle, bei denen sich der Foulende selbst verletzt, der dann bei grob unsportlichen Fouls ein Mitverschulden trägt.
Dass der Foulende aber selbst rechtlich zur Rechenschaft gezogen wird, gab es selbst bei Kung-Fu-Fouls meines Wissens nach noch nicht. Was jetzt die angemessene Strafe sein soll, weiß ich aber auch nicht. Aber bei so einer aussichtslosen Situation sollte die Strafe gehörig sitzen.
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