Thema: Horst Rambau
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Alt 11.06.2013, 06:22
Kiki13 Kiki13 ist offline
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Dazu habe ich mich an dieser Stelle schon mal geäußert.

Du hast natürlich Recht; gem. § 52 GmbHG gilt § 111 AktG. analog. Und demnach ist der der Aufsichtsrat als Organ bzw. Gremium zu informieren und keine Einzelpersonen. Allerdings müsste die Geschäftsordnung explizit regeln, inwieweit eine Informationverbreitung vorgegeben ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es statthaft ist, dass der AR-Vorsitzende Infos vom GF sammelt und diese dann nur selektiv weitergibt oder gar (und selbst bei Nachfrage oder auf Aufforderung anderer AR-Mitglieder) vorenthält.

Das würde keiner juristischen Prüfung standhalten.
Man hörte ja immer, dass Kraemer bei den Aufsichtsratssitzungen dabei war. Er hätte also Gelegenheit genug gehabt, die Informationen an die versammelte Mannschaft zu bringen. Dennoch sollen sehr viele Informationen ausschließlich an Heyen gegangen sein.
Ich denke Kraemer kommt aus der Nummer nicht mehr raus. Wenn er alle hätte informieren müssen, dann hätte er seine Anwesenheit bei den Sitzungen nutzen müssen, und Bericht erstatten.
Wäre er eigentlich verpflichtet gewesen, abwesende Mitglieder seperat zu informieren? Es soll ja vorgekommen sein, dass schonmal vergessen wurde, den ein oder Anderen zu Sitzungen einzuladen...
Tja, bei Heyen weiß ich gar nicht. Er hing ja dauernd am Kraemer oder war es andersrum?
Selbst wenn er Heyen rundum informiert hätte, entbindet ihn das ja nicht von der Pflicht, alle zu informieren.
Sowas kann doch auch keine Geschäftsordnung aushebeln, oder?
Die des Aufsichtsrats kennt man ja nun nicht. Die gibts sich der AR ebenso selbst, wie der VR.
Ich gehe aber davon aus, dass diese weder von Gesetzen, noch von der Satzung abweichen dürfen.
Wie muss ich denn vorgehen, wenn ich als AR merke, dass ich ausgebootet werde? Mit nem Rücktritt allein, kann es doch nicht getan sein, oder?
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