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Alt 20.12.2010, 16:04
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Ich zitiere dann mal den Rest...

Zitat:
Zitat von Anatomie86 Beitrag anzeigen
Nochmal Monti ich war in Bielefeld nicht dabei !

Ich bin nur für das Legaliesiren von Pyrotechnick !
Weil es
Meiner Meinung
nach zum Fußball dazugehört !

Artikel 5 Grundgesetz




(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Hör mal, mal ganz davon abgesehen, dass Art. 5 die Meinungsfreiheit grundsätzlich regelt, nicht aber die individuelle Freiheit gegen Recht und Gesetz (z.B. Hausrecht und Verbot von Pyro) zu verstoßen, solltest du auch den Rest des Art. 5 zitieren, der genau das sagt:

Art. 5 Abs. 2 regelt die Grenzen (Schranken) der Meinungsfreiheit:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

klööss
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"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."
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