Zitat:
Zitat von Dexter
P.S.: Eine Darlehensrückzahlung (Tilgung) ist keine Betriebsausgabe, denn ansonsten müsste der Gegensatz (also die Darlehensaufnahme) zu Betriebseinnahmen führen; das ist aber nicht der Fall.
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Wobei sich hier die Frage stellt, wie die Kölmel-Gelder damals verbucht wurden.
Der TSV hat vor Gericht argumentiert, die Gegenleistung für Kölmel's Geld sei durch Werbeleistungen erbracht worden. Somit müsste es ja als Betriebseinnahme für erbrachte Leistungen verbucht und versteuert worden sein. Wenn diese Einnahme nun rückwirkend aufgelöst bzw. als Darlehen umgebucht würde, senkt dies die (steuerpflichtigen) Einnahmen. Unter Umständen könnte sogar eine nachträgliche Rückforderung gezahlter Steuern an das Finanzamt entstehen.
Wenn die Forderung von 2,4 Mio. nicht in Ansprüche auf Anteile an TV-Geldern umgewandelt würde, wären zumindest die darin enthaltenen Zinsen und die an Kölmel zu erstattenden Gerichts- und Anwaltskosten als Betriebsausgabe zu verbuchen. Wie sich das jetzt durch diese Umwandlung verhält, ist für 'nen Laien wie mich aber irgendwie zu komplex.