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Alt 29.08.2017, 10:26
Aki Aki ist offline
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Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen
[...]
2016 (oder noch 2015?) wurde dann nochmal gegen eine weitere Zahlung (250T€?) eine nochmalige Verlängerung auf 13 Jahre vorgenommen, auf der JHV unter den "Sondereffekten" als zukünftige Abtretung von Vermarktungsrechten mit aufgeführt aber nicht explizit benannt.

Es wurden also GmbH-Rechte abgegeben, um der GmbH frisches Geld zuzuführen (womit sich auch die Frage beantwortet, weshalb dieser "Kölmel-Deal v2" geschlossen wurde). Dass dennoch eine Unterschrift des Präsidiums notwendig war, erklärte Hr. Laschet ja damit, dass die Verbindung zum e.V. aus der Historie des Vertragswerks begründet ist. Ob dieses Prozedere nun, auch wenn die Unterschrift lediglich formaler Natur war und keine Auswirkungen auf den e.V. hat, durch den VR genehmigungspflichtig war, müssen wieder die Juristen beurteilen... am Do. hatte ich es so verstanden, dass dies nicht der Fall ist und deswegen auch nicht nachgehakt. Wenn das grundsätzliche Verständnis aber ein anderes ist, ist schade, dass die Frage nicht gestellt wurde; vll. kann da aber jemand hier aus der Runde Abhilfe schaffen?

Nennt mich einen Korinthenkacker, aber auf die saubere Trennung von GmbH und e.V. lege ich in solchen Punkten wert, weil es bei der Beurteilung nicht nur der Situation sondern auch möglicher Auswirkungen essentiell ist.
Wir wissen nun, dass im Sommer 2015 der Kölmel2-Deal von Kölmel, dem TSV und der GmbH unterschrieben wurde. Zudem wissen wir, dass am 20.12.2016, als der Kölmel2-Deal bekannt wurde, zwei Verwaltungsräte angaben, den Vertrag nicht zu kennen. Eigentlich kann man mE hier schon aufhören.

Wenn die GmbH einen Vertrag mit Kölmel macht, dann hätte sie ihn so machen können, dass der Vertrag nicht von dem TSV zu unterzeichnen wäre. Selbst wenn der Vertrag nur wegen einer Präambel auch vom TSV zu unterzeichnen gewesen sein sollte, so musste der TSV unterschreiben. Und zwar gegenüber Kölmel. Ein Mann, Unternehmen, Konzern, der etliche Rechtsstreitigkeiten mit Fußball-Klubs führt. Hier ist doppelte, dreifache Vorsicht angeraten.

Wenn der Vertrag so absolut problemlos für den TSV sein sollte, wieso hat man dann nicht ganz einfach den Verwaltungsrat informiert? Im Zweifelsfall würde ich eine damalige Kontrolle durch das Kontrollorgan wesentlich bevorzugen, als eine jetzige Vermutung von einem Juristen (ohne Haftungsübernahme/-Garantie), dass der Vertrag keine Auswirkungen hat.
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