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Alt 26.11.2011, 09:43
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Michi Müller Michi Müller ist offline
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Michi, darf ich Dir in Deiner grenzenlosen Naivität mitteilen, dass 15.000 Euro Strafe gerechtfertigt sein können, sogar 100.000 oder mehr?
Wenn der Verein, z. B. Alemannia Aachen, einen entsprechenden Schaden (z. B. Sachschaden) durch diese Person erlitten hat, hat die Alemannia das Recht auf Schadenersatz.
Du musst unterscheiden zwischen der Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit/Straftat und dem Schadenersatz.
Die Strafe vom DFB ist aber kein "Schadensersatz", sondern einfach nur eine zufällig "gewürfelte" Summe. Damit werden bestimmt keine verbrannten Ordner-Westen o.ä. bezahlt! Und mir geht es nur um diese Strafe. Evtl. Schadensersatz Klagen wegen verbogenen Zäunen, Verbrannten Gegenständen oder kaputtem Rasen werden extra behandelt. Oder ist dem nicht so?
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