Einzelnen Beitrag anzeigen
  #75  
Alt 24.05.2008, 20:09
Benutzerbild von Black-Postit
Black-Postit Black-Postit ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 3.800
Abgegebene Danke: 3.405
Erhielt 1.199 Danke für 531 Beiträge
Zitat:
Zitat von Tante Käthe Beitrag anzeigen
Ich lese gerade die vorgeschlagene Satzungsänderung durch. Da fällt mir der Passus auf:

- § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder - (4) Mitglieder erhalten nach Erreichen des 16. Lebensjahres das aktive, mit erreichen des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.

Ist das nicht umgekehrt ... ?? Mit 16 passiv - mit 18 aktiv ... !!??

Nein, das ist wird schon so richtig sein. Ab 16 darf man wählen (aktiv), ab 18 wird man wählbar (passiv).
Gruß Uli
Mit Zitat antworten