Zitat:
Zitat von Tante Käthe
Ich lese gerade die vorgeschlagene Satzungsänderung durch. Da fällt mir der Passus auf:
- § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder - (4) Mitglieder erhalten nach Erreichen des 16. Lebensjahres das aktive, mit erreichen des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.
Ist das nicht umgekehrt ... ?? Mit 16 passiv - mit 18 aktiv ... !!??
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Nein, das ist wird schon so richtig sein. Ab 16 darf man wählen (aktiv), ab 18 wird man wählbar (passiv).
Gruß Uli