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Alt 05.09.2013, 11:01
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Das stimmt, so würde es wohl gehen.

Einigermaßen OT - und weg von der Karlsbande:

Ich habe damals, als ich mir im Vorfeld der Satzungsarbeit meine Gedanken gemacht habe, Bauchschmerzen bei diesem Absatz gemacht. Dass es so einen Absatz gibt, ist prima, wie wir gerade sehen. Grundsätzlich erlaubt das (aus meiner Sicht) dem Vorstand aber viel zu weitgehende Rechte in Bezug auf einen Ausschluss. Das liegt vor allem daran, dass hier - im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen - die Mitgliederversammlung einen Ausschluss nicht einmal nachträglich bestätigen muss.

Um mal ein halbkonkretes Beispiel zu nennen: Ich habe gewisse Sympathien für Gregor Gysi. Wenn ich ihn reden sehe, fühle ich mich immer unterhalten, und ich glaube, das geht vielen so. Wenn ich jetzt deswegen die sogenannte Linkspartei wählen würde, die in Bayern im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, würde ich auch mit einer von den staatlichen Organen beobachteten Gruppierung sympathisieren - das wäre ein Ausschlussgrund, wenn mich einmal jemand loswerden wollte.

Klar, das ist alles sehr, sehr theoretisch. Aber Satzungsarbeit ist theoretische Arbeit. Darum hatte und habe ich leichte Probleme mit diesem Passus. Das ändert nichts daran, dass er hier zweckdienlich sein könnte, auch wenn ich der Meinung bin, dass das Erscheinen der Herren auf der Versammlung nicht das zentrale Problem ist, das der Verein an dieser Stelle hat.
Zur Theorie: Der andere von mir zitierte Passus, dass ein Mitglied einfach nur "wegen seines Verhaltens nicht tragbar erscheint" ist ja noch viel weitreichender und kann einem durchaus Bauchschmerzen bereiten. Das ganze Vereinsrecht ist so gestrickt, dass man als einfaches Mitglied in der Regel wohl einfach darauf vertrauen muss, dass die Vorstände ihre Macht nicht missbrauchen, sondern sie tatsächlich "zum Wohle des Vereins" einsetzen.
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Max (05.09.2013)