Einzelnen Beitrag anzeigen
  #133  
Alt 03.01.2013, 17:19
Benutzerbild von Blackthorne
Blackthorne Blackthorne ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 6.593
Abgegebene Danke: 1.045
Erhielt 3.112 Danke für 1.106 Beiträge
Zitat:
Zitat von Heya Alemannia Beitrag anzeigen
Ungenau ist in meinen Augen, dass davon die Rede ist, dass der Insolvenzverwalter nicht im Hause ist und deshalb der Auflösungsvertrag nicht unterzeichnet werden könne. Ist es denn nicht so, dass der Geschäftsführer das tun müsste? Und wenn der nicht im Hause ist, finde ich das eigentlich nicht so töffte.
Der Geschäftsführer kann nicht mehr frei handeln, er braucht i.d.R. die Zustimmung des Sachwalters (Insolvenzverwalters). Bei uns scheint es allerdings so zu sein, dass M&M als alte Insolvenzverwalterkumpels die Funktionen nicht so strikt trennen, mal ist der eine, mal der andere zuständig.

Die Presse und auch einzelne hier im Forum fördern das noch, indem sie aus Mönig und Mönning gerne mal Möning machen, da kann sich dann jeder aussuchen, wer wohl gemeint sein könnte.

__________________
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Blackthorne für den nützlichen Beitrag:
Harvey Specter (03.01.2013)