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Alt 29.12.2009, 23:50
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golfyankee golfyankee ist offline
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Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Gut, dass die neue Mehrheit den Bau der Brücke jetzt stoppt.

Die Argumentation, dass die Widerspruchsfrist abgelaufen sei und daher es kein Bebauungsplanproblem gäbe, halte ich aber für kühn.

Das Baurecht ist zustandegekommen mit einem Verkehrsgutachten, das die Brücke für notwendig hielt, um die Fußgängerströme über die Krefelderstrasse zu bewältigen. Stimmt da jetzt nicht mehr? Was war dann das Gutachten wert?
Ähnlich ist es doch auch mit den Parkplätzen. Nur ein Teil der Parkplätze des Bebauungsplanverfahren bestehen überhaupt. Beispiel Ecke Eulersweg: dort gibt es eine Wiese und keine Parkplätze.

Aber es ist ja kein Problem, wie die Politiker meinen, die Widerspruchsfrist ist abgelaufen.
Das ist eine eigenartige Auffassung von Baurecht.
Weniger eine eigenartige Auffassung von Baurecht als amateurhaftes Hoffen & Denken, dass unsere ach so kompetenten Politiker aller Couleur auszeichnet !
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