Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 09.06.2013, 13:10
Kiki13 Kiki13 ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 636
Abgegebene Danke: 1.355
Erhielt 734 Danke für 260 Beiträge
Zitat:
Zitat von Düvel Beitrag anzeigen
Kannst du das erläutern?

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
Bitteschön:
Auszug aus der Satzung des Verbandes Mittelrhein.
II. MITGLIEDSCHAFT
§ 7
Mitglieder
(1) Mitglieder des Verbandes sind die in ihm zusammengeschlossenen Vereine. Durch Beitritt von Vereinen in den Verband unterwerfen sich diese Vereine sowie
jedes ihrer Mitglieder den Satzungen und Ordnungen des Verbandes und der Verbände, denen der Verband angehört, insbesondere also den Satzungen und
Ordnungen des WFLV und des DFB. Die Vereine übertragen ihre Vereinsstrafgewalt dem Verband im Rahmen seiner Zuständigkeit. Die Vereine sind verpflichtet, eine entsprechende Bestimmung in ihre Vereinssatzung aufzunehmen.
Mit Zitat antworten