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Alt 23.07.2017, 23:08
Rabauke12 Rabauke12 ist offline
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Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Der Zweck heiligt nicht in jedem Fall die Mittel. Sitze ich in einem Wahlausschuss, um über die Zulassung von Kandidatenvorschlägen mitzuentscheiden, verbietet es sich, dort dann selbst Vorschläge für Kandidaten einzureichen oder gar selbst zu kandidieren. Alleine schon, um jede Form der Beeinflussung, Manipulation oder Durchsetzung eigener persönlicher Interessen zu vermeiden.

Ansonsten kann man sich auch gleich nach Absurdistan am Bosporus begeben, da feiern solche Praktiken fröhliche Urständ.
da bin ich ganz deiner Meinung, leider sieht die Satzung der Alemannia das anders. Die sagt, dass alle Gremien Wahlvorschläge einreichen dürfen (also auch der Wahlausschuss) und dann der Wahlausschuss diese Wahlvorschläge auf Zulassung prüfen muss für eine Ablehnung eines Wahlvorschlages aber mindestens 75% aller WA-Mitglieder Stimmen müssen, mal so grob gesagt.

Ich denke hier muss die Satzung überarbeitet werden, denn aus meiner Sicht macht es keinen Sinn wenn der Ausschuss der die Zulassung prüft vorher Vorschläge mehrheitlich erstellt. Was soll er da noch prüfen, wenn er es denn vorgeschlagen hat?
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a.tetzlaff (23.07.2017)