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Alt 28.11.2012, 10:44
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Stephanie Stephanie ist offline
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Zitat von Gardien Beitrag anzeigen
Wie schon gesagt, das habe ich anders verstanden: Der Ausschuss besteht aus verschiedenen Typen von Gläubigern: Aussonderungsberechtigte, Großgläubiger, Kleingläubiger, Arbeitnehmer. Dabei muss nicht notwendigerweise die Mehrheit der Gesamtsumme zusammenkommen - in Aachen ist das aber ob der Beteiligung der Stadt sicher so.
Wobei die Frage ist, ob die Stadt mitmacht bei Mönning. Haben die Vorbehalte gegen ihn, könnten die natürlich ihr Veto einlegen und was macht Mönig dann? Ich weiß nicht, ob die Stadt sich durch Sätze wie "Mönning ist der einzig Wahre und Beste" beeindrucken lässt bzw. ob die ggf. einen anderen vorschlagen und wollen. Das könnte rein theoretisch ja auch passieren. Wenn der OB sagt, den lehne ich ab, weil er mit meinem Vorgänger mal zur Wahl stand, dafür empfehle ich Herrn Mustermann, was will man dann als Alemannia sagen? Wie gesagt, nur mal rein theoretisch.
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