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Alt 28.11.2012, 10:23
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Stephanie Stephanie ist offline
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Zitat:
Zitat von FeiK Beitrag anzeigen
Danke für die Zusammenfassung,
Leider war ich gestern Abend verhindert...

Eine Frage an alle

Ich lese hier das heute die Gläubigerversammlung (HEUTE) dem ganzen zustimmen muss - zu einer Gläubigerversammlung müssen afaik alle Gläubiger der GmbH eingeladen werden... ist das korrekt?

Gruß
FeiK
Kürzlich wurde das ja irgendwie noch anders erklärt:

Gläubigerversammlung sind alle Gläubiger und Gläubigerausschuss sind einige, wenige, ausgewählte Gläubiger. Da wohl nicht alle Gläubiger heute anwesend sind bzw. eingeladen sind, sieht das dann ja der Definition nach (die vor 10 Tagen gegeben worden ist) eher nach Gläubigerausschuss aus.

Oder ?
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mise (28.11.2012)